Lebensmittelausgabe

Wer kann bei der Tafel Lebensmittel erhalten?

Voraussetzungen für das Erhalten von Lebensmitteln sind: 

  • der Bezug von Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld oder Grundsicherung

  • ein geringes Einkommen oder eine geringe Rente 

  • ein Sozialbericht 

Bitte beachten Sie:

Für das Abholen von Lebensmitteln wird ein Tafel-Ausweis benötigt. Zudem erfolgt die Ausgabe nur in der vereinbarten Ausgabestelle und auch nur im vorgegebenen Zeitfenster. Eine Belieferung nach Hause ist möglich, sollten belegbare körperliche Einschränkungen vorliegen. Der reguläre Einkauf kostet 4 €.

Wie bekommt man Lebensmittel?

Sie können immer zu unseren Öffnungszeiten einen Tafel-Ausweis beantragen. Für die Ausstellung des Tafel-Ausweises wird der Personalausweis bzw. die Geburtsurkunden der im Haushalt lebenden Familienangehörigen benötigt. Auch sind Einkommensnachweise (Bescheide über Sozialleistungen, etc.) oder Sozialberichte als Nachweis für die Bedürftigkeit vorzulegen. Als Pfand für dem Ausweis müssen Sie einen Betrag von 5 Euro abgeben.

Nach Erhalt Ihres Tafel-Ausweises können Sie immer zu unseren Öffnungszeiten entsprechend ihrer Haushaltsgröße ein bis maximal viermal pro Woche bei uns im Leb-mit-Laden - Tafel Neumarkt einkaufen. 

Falls Sie eine Belieferung benötigen, müssen Sie uns ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen.

Pro Einkauf ist eine Spende von 4 Euro nötig.

 

 

Was für Lebensmittel bekommt man bei der Tafel?

Die meisten ausgegebenen Lebensmittel sind gespendet worden. Es kann also auch nur ausgegeben werden, was vorher von Supermärkten, Bäckereien und sonstigen Lebensmittelgeschäften zur Verfügung gestellt worden ist! Daher kann die Menge entsprechend des Spendenaufkommens variieren.

Besondere gesundheitliche, kulturelle und religiöse Bedürfnisse werden bei der Zuteilung der Lebensmittel berücksichtigt. 

Wir sind bei Transport und Ausga­be der Lebensmittel an die EU-Lebensmittelgesetze gebunden. Zudem ach­ten wir auf lückenlose Einhaltung der Kühlkette. Wir sorgen für schnelle und faire Verteilung.

Jede/r kann Spenden - auch Privatpersonen. Für Ihre Spende stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung aus, die Sie steuerlich geltend machen können.

Welche Waren nehmen wir an?

  • Backwaren, auch vom Vortag
  • Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern
  • Verpackte Ware mit nahendem oder bis zu 7 Tage überschrittenem Min­desthaltbarkeitsdatum
  • Saisonartikel nach Ablauf der Saison (z.B.: Schoko-Osterhasen oder Grillsaucen), Aktionsartikel
  • Fehlerhaft deklarierte oder verpackte Ware
  • Ware mit fehlerhafter Etikettierung (z.B. in Fremdsprachen), sofern die Inhaltsstoffe bekannt sind
  • lang haltbare Lebensmittel wie z.B.: H-Milch, Reis, Nudeln, Mehl, Zucker, Dosenware uvm.
  • Babynahrung - ACHTUNG: hier darf das MHD nicht überschritten sein! Gerne nehmen wir Babygläschen, Getreideflocken usw.

Offene Frischwaren sowie Waren mit abgelaufenem Verbrauchsdatum dür­fen wir nicht annehmen. Auch geben wir grundsätzlich keine alkoholischen Ge­tränke oder Tabakwaren aus.

Sie können Ihre Spenden immer zu den Öffnungszeiten zu uns bringen. Für Supermärkte o.ä. bieten wir einen Abholservice der Waren an. Kontaktieren Sie uns gerne.

Wo und wann kann man die Lebensmittel erhalten?

Unsere Tafel befindet sich in der Weinberger Str. 7 in 92318 Neumarkt.

Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag von 10:00 - 13:00 Uhr

Betriebsurlaub: 12.08.24 - 23.08.24 und 23.12. - 27.12.24

an gesetzlichen und evangelischen Feiertagen ist die Tafel Neumarkt geschlossen.


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Verhaltensregeln

Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir darum, sich an folgende Verhaltensregeln zu halten:

  • Bitte gehen Sie respektvoll mit uns und anderen Kund*innen um
  • Drängeln, Schubsen oder Beschimpfen ist untersagt!
  • Abfall oder ähnliches darf nicht auf dem Grundstück der Tafel Neumarkt entsorgt werden
  • Bei wiederholten Verstößen gegen diese Regeln behalten wir uns vor, Ihren Tafelausweis einzuziehen oder anderweitige Konsequenzen daraus zu schließen.